Firmenkunden fordern: Hotels müssen Sicherheitschecks machen

Hotelberater Ulrich Jander prüft Gastbetriebe - Scharfes Haftungsrecht
(Rüsselsheim, 29. November 2011) Hotels werden immer öfter beklagt. Sei es aufgrund eines Sturzes auf der Hoteltreppe oder wegen Bettwanzen-Stiche ... - das Haftungsrecht in der Beherbergung ist komplex und setzt immer neue Anforderungen an die Hotelbetreiber. Darauf macht der international tätige Hotel-Sicherheitsberater Ulrich Jander aufmerksam. Im Auftrag von namhaften Firmenkunden, Banken, Versicherungen und ausländischen Botschaften prüft er die Sicherheitslage für Geschäftsreisen und Hotelaufenthalte.

"Alle Firmenkunden haben ein großes Interesse daran, dass gerade auch in den Hotels die Sicherheitsvorschriften eingehalten werden. Doch die Realität sieht leider meistens anders aus, insbesondere was das Haftungsrecht betrifft", so Jander. Bis vor einiger Zeit hieß in den Chefetagen der Tagungs- und Businesshotellerie dazu: "Wurde von der Behörde nicht bemängelt" - oder: "Brandschutz? Bestandschutz? Was soll denn da schon passieren?"

Doch Banken, Versicherungen und Reiseveranstalter üben immer mehr Druck aus. Ganz klassisch ist das Ranking gemäß dem Kontroll- und Transparenzgesetz KontraG §91 (von Mai 1998), wonach der Vorstand der Hotelketten gefährdete Ereignisse früh erkennen muss. "In den vergangenen Jahren wurden bei den sogenannten Sicherheitschecks, die wir im Auftrag von Konzernen durchgeführt haben, festgestellt, dass das Thema Sicherheit in den Hotels immer weniger beachtet wird", berichtet Jander. Sicherheit werde zuweilen nur als "Kosten verursachendes Übel" angesehen. So habe man in einem Hotel explizit darauf bestanden, dass kein externer Berater ins Haus komme. "Das geht nicht mehr gut", so Jander, "denn in den entsprechenden Behörden wirft man verstärkt ein Auge auf die Sicherheitsstandards in der Beherbergung."

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) hatte dazu eine interessante Abhandlung über das Haftungsrecht der Sicherheitsfachkraft (Sifa) herausgegeben. Unter www.bgn.de/474/1819/2 ist nachzulesen, wonach die angestellte "Sifa" haftbar gemacht und strafrechtlich belangt werden. "Aber: Haftungsrecht gilt nicht nur für die Sicherheitsfachkraft, auch im Bereich der Küche und dem Service treten häufig Mängel auf, die zu Problemen mit den Behörden führen können", berichtet Jander aus langjähriger Erfahrung.

Dies sei einer der Gründe, warum die Bundesregierung die sog. Hygiene-Ampel einführen will. Zwar gebe es bereits einige gesetzliche Grundlagen, aber die würden kaum eingehalten. Ähnlich verhält es sich auch im Hotelbereich, wo immer öfter Hilfs-, Teilzeit- und Saison-Arbeitskräfte in punkto Sicherheits- und Hygienemanagement kaum geschult seien. "Immer wieder muss ich feststellen, dass man an den Buffets den Spuckschutz einspart oder es generell an Sauberkeit mangelt", so Jander.

Der aus dem Fernsehen bekannter "Hotelchecker" engagiert sich Jander um die Hygiene, Sauberkeit und Arbeitssicherheit in der Hotellerie, gehobenen Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung. Mit dem Gastro-Smiley "SQS - Smiley für Qualität und Sauberkeit" zertifiziert er bundesweit Gastbetriebe. Mehr dazu: www.hygienecheck-smiley.de

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