Aktive Veröffentlichung von Rechtsverstößen durch Grenzwertüberschreitungen werden ab dem 1 Spetember 2012 durch die Lebensmittelüberwachung veröffentlicht

Das Verbraucherinformationsgesetz (VIG)

Novelle zum 1. September 2012 stärkt die Informationsrechte der Bürger

Was ist das Verbraucherinformationsgesetz?

Verbraucher können mit Hilfe des Verbraucherinformationsgesetzes konkrete Auskunft zu bestimmten Produkten oder Sachverhalten von Behörden verlangen. Dieser Anspruch gilt nicht nur bei Gefahren oder Risiken für Gesundheit und Sicherheit, sondern er umfasst auch alle anderen wichtigen Bereiche wie etwa die Kennzeichnung, die Herkunft, die Beschaffenheit oder die Herstellung der Erzeugnisse. Eingeschlossen sind dabei auch die Ausgangsstoffe und die bei der Gewinnung der Ausgangsstoffe verwendeten Verfahren.

Die Bürger können mit dem neuen VIG noch schneller, noch umfassender und noch günstiger informiert werden als bisher.

Künftig müssen die amtlichen Kontrollergebnisse der Lebensmittelüberwachung bei allen Messergebnissen, die Grenzwerte, Höchstmengen oder Höchstgehalte betreffen, herausgegeben werden. Eine Berufung auf Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse ist nicht mehr möglich. Dies gilt unabhängig davon, ob die Grenzwerte überschritten worden sind oder nicht. Bei Rechtsverstößen wird zusätzlich klargestellt, dass die komplette Lieferkette offengelegt werden muss. Generell gilt ab jetzt: Ein Geheimnisschutz kommt nicht in Betracht, wenn das öffentliche Interesse an einer Herausgabe der Information überwiegt. Klargestellt ist aber jetzt auch im Gesetz: Rezepturen und sonstiges exklusives technisches oder kaufmännisches Wissen bleiben auch weiterhin geschützt.

Durch eine Ergänzung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches werden die Behörden in Zukunft verpflichtet, alle Rechtsverstöße durch Grenzwertüberschreitungen zwingend zu veröffentlichen.


Künftig werden einfachere Anfragen mit einem Verwaltungsaufwand bis zu 250 Euro beziehungsweise alle Anfragen zu Rechtsverstößen mit einem Verwaltungsaufwand bis zu 1.000 Euro bundesweit einheitlich kostenfrei beantwortet.

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So veröffentlicht der Senat der Stadt Berlin, Bezirksamt Pankow die "Ergebnisse des WKD" im Internet

 

 

Durch eine Ergänzung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches werden die Behörden am dem 01. September 2012 verpflichtet, alle Rechtsverstöße durch Grenzwertüberschreitungen zwingend zu veröffentlichen. Auch sonstige Verstöße - zum Beispiel gegen Hygienevorschriften oder den Täuschungsschutz - müssen veröffentlicht werden, wenn ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist.

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