Barrierefrei nur auf den ersten Blick

Sicherheitsexperte empfiehlt: Die Evakuierung behinderter Gäste muss geübt werden



Immer mehr Hotels werben damit, dass sie barrierefrei und damit auch für Rollstuhlfahrer geeignet sind. Doch nicht immer stimmt diese Aussage, berichtet Ulrich Jander vom Fachverband für Qualität in Hotels, Krankenhäusern und Altenheimen (FQH).

Schwellen als Hindernisse

Bei seinen Hotelbegehungen stellt der Sicherheitsexperte immer wieder fest, dass die Hotels keineswegs so behindertengerecht sind, wie sie angeben. „Für Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, können schon kleine Stufen oder Schwellen zu unüberbrückbaren Hindernissen werden“, berichtet Jander. So sei häufig schon der Weg zum Hotelzimmer für viele Rollstuhlfahrer nicht selbstständig zu bewältigen.

Auch in den Zimmern findet Jander Mängel. „Die Räume müssen möglichst große Freiflächen für das Drehen des Rollstuhls haben“, informiert Jander. Eng gestellte Zimmer sind für Behinderte eine Qual. Bei den Möbeln sollte darauf geachtet werden, dass die Schränke Schiebetüren haben, das Bett stabil und eventuell auch etwas erhöht ist und der Arbeitstisch in Kniehöhe unterfahrbar ist. Auch das Badezimmer muss bestimmte Anforderungen erfüllen, damit es die Bezeichnung „behindertengerecht“ auch verdient. Dazu gehört etwa eine Dusche mit rollstuhlgerechter Brausetasse, Stützgriffen und einem klappbaren Sitz.

Doch die behindertengerechte Ausstattung des Zimmers ist nur ein Punkt, den Hotels beachten müssen. Ebenso wichtig ist es zu wissen, wie es bei einem Brand, mit der Evakuierung der Gäste klappt, die nicht laufen können. Jander weiß, dass die Rettung von gehbehinderten Menschen mindestens doppelt so lange dauert, wie die von nicht behinderten Personen. Da im Brandfall Aufzüge nicht benutzt werden dürfen, bleibt oft nur der Weg durchs Treppenhaus. Jander empfiehlt den Hotels, für den Ernstfall sogenannte Rettungssitze bereit zu halten und den Umgang damit zu üben.

Janders Tipp: Selbst versuchen, das Hotel mal mit den Augen eines behinderten Menschen zu betrachten: „Stellen sie sich vor, sie sitzen selbst im Rollstuhl und müssen sich damit durchs Hotel bewegen.“ Bei einem Selbsttest fällt schnell auf, wo sich vielleicht Stolperfallen befinden.

Als bisher einziges Bundesland hat Berlin vor einigen Jahren eine eigene „Verordnung über die Evakuierung von Rollstuhlbenutzern (EvakVO)“ erlassen. „Darin ist unter anderem festgelegt, dass alle Mitarbeiter mindestes einmal im Jahr über das korrekte Verhalten im Gefahrenfall und die entsprechenden Hilfeleistungen für Rollstuhlfahrer geschult werden müssen“, informiert Ulrich Jander. red

 



UN - Resolution

Das 2006 bei der UNO-Generalversammlung in New York verabschiedete und 2008 in Kraft getretene Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (auch: Behindertenrechtskonvention, BRK) ist ein bis 30. Juni 2011 von 100 Staaten und der EU durch Ratifizierung, Beitritt (accession) oder (im Fall der EU) formale Bestätigung (formal confirmation) abgeschlossener völkerrechtlicher Vertrag, der Menschenrechte für die Lebenssituation behinderter Menschen konkretisiert, um ihnen die gleichberechtigte Teilhabe bzw. Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Im Übereinkommen finden sich neben grundlegenden Teilen der allgemeinen Menschenrechte, wie z. B. dem Recht auf Leben oder dem Recht auf Freizügigkeit, viele spezielle Bestimmungen, die auf die Lebenssituation behinderter Menschen eingehen.

 

Gleichstellung im Hotel siehe § 30 Abs. C



Bundesgesetzblatt
Amtblatt UN Behinderten Konvention.pdf
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Übersetzung

USA
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Landesbau- Verordnungen für Hotels