Prüfung Brandschutzordnung durch Sachkundigen

Seit Mai 2014 ist die DIN-Norm 14096 geändert.

Ein Schwerpunkt dabei ist, dass durch einen Sachkundigen diese Vorschrift alle 2 Jahre zu überprüfen und entsprechend zu dokumentieren ist. Ähnlich wie die Feuerlöscher, müssen die Brandschutzordnungen sowie die Flucht- und Rettungswegpläne alle 2 Jahre überprüft und ggf. entsprechend angepasst werden.

Aufgrund baulicher Gegebenheiten oder auch durch Personalwechsel ist es in den letzten Jahren immer wieder zu Problemen gekommen, da insbesondere die Aktualisierung des

Teil C – wer die Verantwortlichen im Brandfall sind – nicht mehr gestimmt hat.

 

Da auch immer wieder die Feuerwehren bei den Brandverhütungsschauen auf diesen Mangel dringend hingewiesen haben, aber seitens der Verantwortlichen nichts getan wurde, wurde nunmehr dem Unternehmer auferlegt, den Nachweis der Prüfung der Brandschutzordnung darzulegen.

 

Was kommt auf den Unternehmer zu?

Zum einen sind die Namen auf dem Teil C dahin gehend zu überprüfen, ob diese noch alle stimmen und ob die Mitarbeiter noch im Unternehmen beschäftigt sind, des Weiteren sind die Piktogramme den neuen ASR 1.3 http://www.baua.de/cae/servlet/contentblob/669216/publicationFile/62400/ASR-A1-3.pdf anzupassen.

 

Auch sollte ggf. überprüft werden, ob der angegebene Sammelplatz noch besteht. Der Unternehmer hat eine Brandschutzordnung zu erstellen oder diesbezüglich eine Firma zu beauftragen.

Die Brandschutzordnungen werden durch den vorbeugenden Brandschutz bei den Begehungen überprüft, der entsprechende Prüfnachweis ist durch den Unternehmer zu erbringen.

 

 

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