Der Flucht- und Rettungswegplan leistet im Gefahrenfall eine wichtige Orientierungshilfe. Er kommt in den einzelnen Gastzimmern sowie auf der Etage des Hotels zum Aushang.

Die Verpflichtung zur Aufstellung von Flucht- und Rettungsplänen sowie Ausnahmen ergeben sich aus § 55 Arbeitsstättenverordnung.

(Der Arbeitgeber hat für die Arbeitsstätte einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Nutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Der Flucht- und Rettungsplan ist an geeigneter Stelle in der Arbeitsstätte auszulegen oder auszuhängen. In angemessenen Zeitabständen ist entsprechend dem Plan zu üben, wie sich die Arbeitnehmer im Gefahr- oder Katastrophenfall in Sicherheit bringen oder gerettet werden können.)

§11Abs.2 Musterbeherbergungsverordnung

In jedem Beherbergungsraum sind an dessen Ausgang ein Rettungswegplan und Hinweis zum Verhalten bei Brand anzubringen DIN 23601 vom 08/2007.

 

EU Empfehlung 86/666:

...aus dem Plan sollte ersichtlich sein, welche Fluchtwege der Gast von seinem Zimmer oder jeweiligen Standort aus zu nehmen hat, um in einen sicheren Bereich oder ins Freie zu gelangen. In diesem Zusammenhang muss der Sammelplatz kennzeichnet sein. Außerdem sind Kennzeichnungen für Standorte von Erste-Hilfe- und Brandschutzeinrichtungen in den Flucht- und Rettungsplan aufzunehmen gemäß den neuen ASR A 1,3 die seit 16. Juli 2007 mit einer Übergangsfrist bis 2009 in Kraft getreten ist. Soweit auf einem Flucht- und Rettungsplan nur ein Teil aller Grundrisse des Gebäudes dargestellt ist, sollte eine Übersichtsskizze die Lage im Gesamtkomplex verdeutlichen.

 

Auswahl der Anbringungsorte:

Tür des Hotelzimmers sowie neben dem Aufzug auf der Etage. Die Pläne auf der Etage sind in DIN A3 beleuchtet aufzuhängen.

 

Für ein definitives Angebot benötigen wir ggf. vorhandene Pläne. Nach unseren Erfahrungen ist es uns möglich, nach einem Gespräch und einigen Unterlagen (Katasterblatt, Geländezeichnung), Ihnen ein verbindliches Angebot zu machen.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Ein Kostenvergleich lohnt sich immer 

 

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Landesbau- Verordnungen für Hotels