Brandverhütungsschau

Im Nottreppenhaus sind Tische gelagert. Tischbeine sind genau in Augenhöhe. Hier kann man sehr leicht ein Auge verlieren

 

Die Brandverhütungsschau dient der vorbeugenden Abwehr von Gefahren, die durch einen Brand entstehen können. Sie ist in allen baulichen Anlagen und Räumen durchzuführen, die wegen ihrer baulichen Beschaffenheit oder Nutzung in erhöhtem Maße brandgefährdet sind oder in denen bei Ausbruch eines Brandes eine größere Zahl von Personen gefährdet werden kann.

Bei der Brandverhütungsschau ist festzustellen, ob der Entstehung und Ausbreitung von Schadenfeuer im Interesse der Abwendung von Gefahren für Leben und Gesundheit in ausreichendem Maße vorgebeugt wird und bei einem Brand wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten möglich sind (Grundlagen Landesbauverordnung – LBO).

Die Brandverhütungsschau ist eine unverzichtbare Aufgabe der unteren Baurechtsbehörde (§ 47 Abs. 1 LBO); Sachverständige können im Rahmen des § 47 Abs. 2 LBO zugezogen werden. Sie ist in Zeitabständen von höchstens 5 Jahren durchzuführen.
Wird bei der Durchführung der Brandverhütungsschau der Aufgabenbereich anderer Behörden oder Stellen berührt (z. B. Amt für Arbeitsschutz, Immissionsschutzbehörden), ist ihnen Gelegenheit zu geben, sich an der Brandverhütungsschau zu beteiligen.
Über das Ergebnis der Brandverhütungsschau wird eine Niederschrift gefertigt, die die festgestellten Mängel enthält. Sie wird jedem Beteiligten sowie dem zur Mängelbeseitigung Verpflichteten zugeleitet.

 

Gebühren

Für die Brandverhütungsschau wird eine Gebühr in Höhe von EUR 100,- bis EUR 5000,- nach Ziffer 8 und für die Nachschau eine in Höhe von EUR 50,- bis EUR 2500,-  nach Ziffer 8.1 der Gebührenordnung der Stadt erhoben.

 



Checkliste Brandverhütungsschau

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Checkliste Brandverhütungsschau ... Wenn die Behörde sich anmeldet

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Folgende Unterlagen müssen bei der Begehung zur Einsichtnahme bereitgehalten werden:

 

  • Ansulanlage (wenn vorhanden)                                      
  • Aufzug / TÜV Prüfung                                                                   
  • Blitzschutz                                                                      
  • BMA                                                                               
  • Brandschutzklappen Wartung                                          
  • Brandschutzordnung Teil AB und C DIN 14096                 
  • Brandschutzunterweisungen durchgeführt                                                       
  • Dunstabzugshaube                                                        
  • ELA                                                                              
  • Elektrische Anlagen                                                       
  • Fettfilter Küchenabluftkanal                                            
  • Gefährdungsanalyse der Aufzüge                                    
  • Gefahrstoff Kataster                                                               
  • Haustechnische Prüfverordnung                                             
  • Löscheinrichtungen Feuerlöscher Hydranten                     
  • Lüftung Wartung                                                            
  • Nachweis über Wartung von prüfpflichtigen Einrichtungen 
  • RWA                                                                              
  • Schornsteinfeger Messung Abgaswerte usw                     
  • Sicherheitsbeleuchtung Wartungsnachweis                       
  • Unterweisungen der Mitarbeiter durch Abteilungsleiter       


Brandverhütungsschau im Hotel
Notfall und Alarmplan
Notfall und Alarmplan für das Hotel
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